Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten nimmt regelmässig Stellung zu Vernehmlassungen auf eidgenössischer Ebene.
Die SKG befürwortet die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs, spricht sich jedoch gegen die Einführung eines bloss zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs aus, da sie die Ansicht vertritt, dass vier Wochen – wie in der Volksinitiative vorgeschlagen – das absolute Minimum darstellen. Der Grundsatz eines Vaterschaftsurlaubs bildet nämlich die Grundlage für wichtige Ziele in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Unterstützung der Familie. Er muss aber von ausreichender Dauer sein, um wirklich Sinn zu machen. Finanzielle und organisatorische Gründe dürfen keinesfalls vorherrschen, da diese Massnahme auch der Wirtschaft und Gesellschaft ganz allgemein zugutekommen wird.
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