Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten nimmt regelmässig Stellung zu Vernehmlassungen auf eidgenössischer Ebene.
Die SKG ist davon überzeugt, dass das System der Altersvorsorge, wovon die AHV Bestandteil ist, überarbeitet werden muss. Sie ist aber der Auffassung, dass eine solche Reform nicht zu einer Verstärkung der jetzt schon bestehenden strukturellen Diskriminierungen gegen Frauen beitragen darf.
Die SKG begrüsst die ablehnende Haltung des Bundesrates zur vorliegenden Volksinitiative. Die Mehrheit der Mitglieder der SKG erachtet zudem den vorliegenden indirekten Gegenvorschlag im Sinne eines Kompromisses als einen gangbaren Weg. Jedoch wünscht sie sich mehr Informationen zu den aktuellen Verhältnissen und zum Mehrwert des indirekten Gegenvorschlags auf die Gleichstellung von Frau und Mann. Die SKG unterstreicht gleichzeitig die Wichtigkeit von konkreten Massnahmen, die unmittelbar die Gleichstellung von Frau und Mann fördern.
Die SKG befürwortet die Stossrichtung der vorgesehenen Revision in ihrem Grundsatz. Allerdings erblickt sie im angestossenen politischen Prozess auch Nachbesserungsbedarf, insbesondere was das Selbstbestimmungsprinzip, die Rechtsstellung der urteilsfähigen Minderjährigen sowie die Anerkennung der Geschlechtervielfalt im positiven Recht anbelangt. Ausserdem schlägt die SKG einige verfahrenstechnische Verbesserungen vor.
Die SKG unterstützt den Vorentwurf und dessen drei Massnahmen (kurzzeitige Arbeitsabwesenheiten, länger dauernde Abwesenheit und Betreuungsgutschriften), weil er zur Anerkennung und Aufwertung der unbezahlten Care-Arbeit zugunsten von Kindern, Eltern und Angehörigen beiträgt. Da der Vorentwurf unerlässliche Minimalvorschläge beinhaltet, welche auf jeden Fall beizubehalten sind, hat die SKG verschiedene Vorschläge unterbreitet, damit dieser noch verstärkt wird.
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