Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten nimmt regelmässig Stellung zu Vernehmlassungen auf eidgenössischer Ebene.
Grundsätzlich befürwortet die SKG die Einführung eines PACS in der Schweiz, insbesondere, um Lebensgemeinschaften einen offiziellen Status zu verleihen und Personen, die nicht heiraten möchten, eine gewisse Rechtssicherheit zu geben. Aus Perspektive der Gleichstellung und des Schutzes der Familie scheint der Vorentwurf jedoch ergänzungsbedürftig, damit er – wie im erläuternden Bericht als Ziel genannt – eine Verbesserung zum heutigen Konkubinat darstellt.
Die SKG lehnt die vorgeschlagenen Änderungen ab. Von den zwei Varianten bevorzugt sie subsidiär die weniger weitgehende Variante 1.
Nach Ansicht der SKG muss eine möglichst gerechte Aufteilung der Kinderbetreuung nach einer Trennung insbesondere mit einer Familien- und Kinderpolitik beginnen, die eine möglichst gerechte Aufteilung der Kinderbetreuung während des Zusammenlebens, eine stärkere Beteiligung der Väter an der Haus- und Familienarbeit und eine bessere Integration der Mütter in den Arbeitsmarkt fördert.
Solange eine gerechtere Aufteilung Kinderbetreuung während des Zusammenlebens nicht stärker gefördert und unterstützt wird, erachten wir es nicht als zielführend, die alternierende Obhut als diejenige Lösung zu bevorzugen, die dem Kindswohl auch bei Uneinigkeit der Eltern am besten entspricht. Das geltende Recht und die aktuelle Rechtsprechung ermöglichen bereits jetzt die alternierende Obhut, entweder aufgrund einer einvernehmlichen Regelung zwischen den Eltern oder wenn die Behörde feststellt, dass es dem Kindswohl entspricht.
© 2026 Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten SKG