Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten ist der Zusammenschluss der öffentlichen Fachstellen und Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann des Bundes, der Kantone und Städte.
Datenbanken von Entscheiden nach Gleichstellungsgesetz
Die Datenbanken der SKG von Entscheiden aus drei Sprachregionen der Schweiz enthalten Zusammenfassungen der Schlichtungs- und Gerichtsverfahren, die auf dem Gleichstellunggesetz und/oder auf dem Verfassungsgrundsatz der Lohngleichheit basieren.
Fälle aus der Deutschschweiz:
www.gleichstellungsgesetz.ch
Fälle aus der Romandie:
www.leg.ch
Fälle aus der italienischen Schweiz:
www.sentenzeparita.ch
Die SKG befürwortet die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs, spricht sich jedoch gegen die Einführung eines bloss zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs aus, da sie die Ansicht vertritt, dass vier Wochen – wie in der Volksinitiative vorgeschlagen – das absolute Minimum darstellen. Der Grundsatz eines Vaterschaftsurlaubs bildet nämlich die Grundlage für wichtige Ziele in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Unterstützung der Familie. Er muss aber von ausreichender Dauer sein, um wirklich Sinn zu machen. Finanzielle und organisatorische Gründe dürfen keinesfalls vorherrschen, da diese Massnahme auch der Wirtschaft und Gesellschaft ganz allgemein zugutekommen wird.
Die SKG ist davon überzeugt, dass das System der Altersvorsorge, wovon die AHV Bestandteil ist, überarbeitet werden muss. Sie ist aber der Auffassung, dass eine solche Reform nicht zu einer Verstärkung der jetzt schon bestehenden strukturellen Diskriminierungen gegen Frauen beitragen darf.
Die SKG begrüsst die ablehnende Haltung des Bundesrates zur vorliegenden Volksinitiative. Die Mehrheit der Mitglieder der SKG erachtet zudem den vorliegenden indirekten Gegenvorschlag im Sinne eines Kompromisses als einen gangbaren Weg. Jedoch wünscht sie sich mehr Informationen zu den aktuellen Verhältnissen und zum Mehrwert des indirekten Gegenvorschlags auf die Gleichstellung von Frau und Mann. Die SKG unterstreicht gleichzeitig die Wichtigkeit von konkreten Massnahmen, die unmittelbar die Gleichstellung von Frau und Mann fördern.
Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann ist bei Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden noch nicht genügend bekannt. Bislang profierten nur vereinzelte Kantone von einem eigenen Ratgeber, welcher über Rechte und Vorgehensmöglichkeiten bei Diskriminierungsfällen aufklärt. Mit dem neuen „kantonsunabhängigen“ Ratgeber wird diese Informationslücke geschlossen.
Weitere Informationen: www.gleichstellungsgesetz.ch
Ratgeber zum Gleichstellungsgesetz
Der Zukunftstag ist ein Projekt der Gleichstellungsfachstellen und -kommissionen der Kantone AG, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, SG, SZ, TI, UR, VS, ZG, ZH sowie der Stadt Bern, Stadt Zürich und des Fürstentums Liechtenstein. Der Zukunftstag wird vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI finanziell unterstützt.
Die grosse Mehrheit der Erwerbstätigen in der Schweiz hält die Gleichstellung von Mann und Frau für nicht erreicht. Dies zeigt das erste Nationale Barometer zur Gleichstellung der Hochschule Luzern und des Meinungsforschungsinstituts gfs.bern, das von der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten SKG in Auftrag gegeben wurde. Acht von zehn Erwerbstätigen nehmen eine allgemeine Lohnungleichheit zuungunsten der Frauen wahr. Zwei Fünftel der befragten Frauen fühlten sich bereits einmal beim Lohn diskriminiert. Die Mehrheit der Befragten erachtet Massnahmen zur Verbesserung der Lohngleichheit als notwendig und sinnvoll.
Nationales Barometer Gleichstellung 2018
National Barometer on Equality (English version)
© 2019 Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten SKG