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EQUALITY –
DAS PORTAL DER SKG 

Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten ist der Zusammenschluss der öffentlichen Fachstellen und Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann des Bundes, der Kantone und Städte.
 
Datenbanken von Entscheiden nach Gleichstellungsgesetz
 
Die Datenbanken der SKG von Entscheiden aus drei Sprachregionen der Schweiz enthalten Zusammenfassungen der Schlichtungs- und Gerichtsverfahren, die auf dem Gleichstellunggesetz und/oder auf dem Verfassungsgrundsatz der Lohngleichheit basieren.
 
Fälle aus der Deutschschweiz:
www.gleichstellungsgesetz.ch
 
Fälle aus der Romandie:
www.leg.ch
 
Fälle aus der italienischen Schweiz:
www.sentenzeparita.ch

AKTUELLE STELLUNGNAHMEN

  • 15.10.2025

    Vernehmlassung: parlamentarische Initiative «Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern»   

  • Die SKG lehnt die vorgeschlagenen Änderungen ab. Von den zwei Varianten bevorzugt sie subsidiär die weniger weitgehende Variante 1.

    Nach Ansicht der SKG muss eine möglichst gerechte Aufteilung der Kinderbetreuung nach einer Trennung insbesondere mit einer Familien- und Kinderpolitik beginnen, die eine möglichst gerechte Aufteilung der Kinderbetreuung während des Zusammenlebens, eine stärkere Beteiligung der Väter an der Haus- und Familienarbeit und eine bessere Integration der Mütter in den Arbeitsmarkt fördert.
     
    Solange eine gerechtere Aufteilung Kinderbetreuung während des Zusammenlebens nicht stärker gefördert und unterstützt wird, erachten wir es nicht als zielführend, die alternierende Obhut als diejenige Lösung zu bevorzugen, die dem Kindswohl auch bei Uneinigkeit der Eltern am besten entspricht. Das geltende Recht und die aktuelle Rechtsprechung ermöglichen bereits jetzt die alternierende Obhut, entweder aufgrund einer einvernehmlichen Regelung zwischen den Eltern oder wenn die Behörde feststellt, dass es dem Kindswohl entspricht.

    Stellungnahme


  • 12.03.2025

    Vernehmlassung: Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz   

  • Die SKG möchte trotz der begrüssenwerten Verbesserungen durch die Vorlage das Augenmerk insbesondere auf die Situation derjenigen «Live-in-Betreuerinnen», die direkt von den Privathaushalten angestellt bzw. lediglich vermittelt werden, richten. Die neue Regelung gilt nämlich für diese Personen nicht, weil in diesem Fall die Ausnahme «privater Haushalt» vom Anwendungsbereich des ArG nach wie vor gilt.

    Die SKG beantragt, dass im Postulatsbericht aufgezeigt wird, wie die oben geschilderten negativen Auswirkungen der Ungleichbehandlung von «Live-In-Betreuerinnen» behoben werden können.

    Stellungnahme


  • 15.01.2025

    Vernehmlassung: Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes   

  • Die SKG begrüsst und unterstützt vollumfänglich den vorliegenden Vorentwurf zur Teilrevision des OHG. Für die Schweiz ist es von entscheidender Bedeutung, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und insbesondere den Opfern häuslicher und sexualisierte Gewalt, bei denen es sich überwiegend um Frauen, oft aber auch um queere Personen, handelt, einen besseren Schutz zu bieten.

    Stellungnahme


AKTUELLE STUDIEN & PROJEKTE

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