Aktuell |
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Die Broschüre richtet sich an Frauen und Männer, die ihre Ehe oder eingetragene Partnerschaft auflösen wollen. Sie vermittelt in verständlicher Form grundlegendes Wissen über die wichtigsten Aspekte und Gesetzesbestimmungen des schweizerischen Vorsorgesystems. Diese neu aufgelegte Informationsbroschüre wurde durch Prof. Dr. Alexandra Jungo und MLaw Lena Rutishauser von der Universität Freiburg verfasst (4. Auflage, 2017). |
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Die Broschüre richtet sich an Frauen und Männer, die ihre Ehe oder eingetragene Partnerschaft auflösen wollen. Sie vermittelt in verständlicher Form grundlegendes Wissen über die wichtigsten Aspekte und Gesetzesbestimmungen des schweizerischen Vorsorgesystems. Diese neu aufgelegte Informationsbroschüre wurde durch Prof. Dr. Alexandra Jungo und MLaw Lena Rutishauser von der Universität Freiburg verfasst (4. Auflage, 2017). |
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Die SKG begrüsst die Tatsache, dass mit der vorliegenden Revision eine Gesetzeslücke geschlossen und der Schutzbereich der Offizialdelikte von Art. 261bis StGB und Art. 171c Abs. 1 MStG explizit ausgeweitet wird, um öffentliche Verleumdungen, Hassaufrufe und ähnliche Herabsetzungen von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität strafrechtlich ahnden zu können. Vor dem Hintergrund einer kohärent zu gestaltenden Schutznorm beantragt die SKG allerdings, das Merkmal “Geschlecht“ mit einzubeziehen, zumal gegenwärtig öffentliche Hass- und Gewaltaufrufe an Frauen und sonstige diskriminierende Äusserungen, die sie in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzen, nach wie vor stattfinden und strafrechtlich ungeahndet bleiben. |
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Die SKG begrüsst die Tatsache, dass mit der vorliegenden Revision eine Gesetzeslücke geschlossen und der Schutzbereich der Offizialdelikte von Art. 261bis StGB und Art. 171c Abs. 1 MStG explizit ausgeweitet wird, um öffentliche Verleumdungen, Hassaufrufe und ähnliche Herabsetzungen von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität strafrechtlich ahnden zu können. Vor dem Hintergrund einer kohärent zu gestaltenden Schutznorm beantragt die SKG allerdings, das Merkmal “Geschlecht“ mit einzubeziehen, zumal gegenwärtig öffentliche Hass- und Gewaltaufrufe an Frauen und sonstige diskriminierende Äusserungen, die sie in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzen, nach wie vor stattfinden und strafrechtlich ungeahndet bleiben. | |
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Die SKG begrüsst den im Vorentwurf gewählten Weg, dem Fachkräftemangel mit der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie entgegenzuwirken. In Anbetracht dessen, dass mit dem Kinderdrittbetreuungskostenabzug nicht nur der Grundsatz der Gleichbehandlung gewahrt, sondern auch die Erwerbsbeteiligung der Frauen gefördert werden kann, unterstreicht die SKG, dass der Anspruch auf den Kinderdrittbetreuungskostenabzug auf keinen Fall unbegründet eingeschränkt werden darf. |
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Die SKG begrüsst den im Vorentwurf gewählten Weg, dem Fachkräftemangel mit der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie entgegenzuwirken. In Anbetracht dessen, dass mit dem Kinderdrittbetreuungskostenabzug nicht nur der Grundsatz der Gleichbehandlung gewahrt, sondern auch die Erwerbsbeteiligung der Frauen gefördert werden kann, unterstreicht die SKG, dass der Anspruch auf den Kinderdrittbetreuungskostenabzug auf keinen Fall unbegründet eingeschränkt werden darf. | |
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Mit der bisherigen Berechnung der Rente wurden Teilzeiterwerbstätige schlechter gestellt als Vollzeiterwerbstätige. Da dies fast ausschliesslich Frauen (98% der Fälle) betrifft, handelt es sich gemäss Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte um eine indirekte Diskriminierung. |
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Mit der bisherigen Berechnung der Rente wurden Teilzeiterwerbstätige schlechter gestellt als Vollzeiterwerbstätige. Da dies fast ausschliesslich Frauen (98% der Fälle) betrifft, handelt es sich gemäss Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte um eine indirekte Diskriminierung. | |
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Unhaltbare Zustände: Aufruf zu Gewalt gegen Frauen und Sexismus in der Schweizer Armee. |
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Unhaltbare Zustände: Aufruf zu Gewalt gegen Frauen und Sexismus in der Schweizer Armee. Die Frauen- und Männerdachverbände der Schweiz, die Schweizerische Konferenz gegen häusliche Gewalt (SKHG) und die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) möchten mit diesem Brief ihr Entsetzen über den Vorfall in der Schweizer Armee ausdrücken und Bundesrat Guy Parmelin unmissverständlich zu einer öffentlichen Verurteilung und zum Handeln auffordern. |
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Die SKG teilt die Überlegungen, welche zur Einreichung der Motion Gutzwiller 10.3524 geführt haben, insbesondere was die Anpassung des Erbrechts an die heutigen Familienrealitäten anbelangt, und bedauert, dass die Rechtskommission in eine andere Richtung gegangen ist. Sie teilt die Einschätzung der RK-N und des Bundesrats nicht, wonach der Auftrag, verheiratete Paare, eingetragene (gleichgeschlechtliche) Partnerschaften und unverheiratet zusammenlebende Paare gleich zu behandeln, die Institution der Ehe und die Rolle der Familie grundsätzlich in Frage stellen könnte. Die SKG bestreitet, dass es für die Familien einen Unterschied macht, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. |
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Die SKG teilt die Überlegungen, welche zur Einreichung der Motion Gutzwiller 10.3524 geführt haben, insbesondere was die Anpassung des Erbrechts an die heutigen Familienrealitäten anbelangt, und bedauert, dass die Rechtskommission in eine andere Richtung gegangen ist. Sie teilt die Einschätzung der RK-N und des Bundesrats nicht, wonach der Auftrag, verheiratete Paare, eingetragene (gleichgeschlechtliche) Partnerschaften und unverheiratet zusammenlebende Paare gleich zu behandeln, die Institution der Ehe und die Rolle der Familie grundsätzlich in Frage stellen könnte. Die SKG bestreitet, dass es für die Familien einen Unterschied macht, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. | |
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Die SKG begrüsst insbesondere die Tatsache, dass mit der vorliegenden Revision den Empfehlungen der ExpertInnengruppe zum besseren Schutz von Personen, die bei der Ausübung von Prostitution Opfer von Straftaten im Sinne des Opferhilfegesetzes (OHG) wurden, grundsätzlich Rechnung getragen wird. |
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Die SKG begrüsst insbesondere die Tatsache, dass mit der vorliegenden Revision den Empfehlungen der ExpertInnengruppe zum besseren Schutz von Personen, die bei der Ausübung von Prostitution Opfer von Straftaten im Sinne des Opferhilfegesetzes (OHG) wurden, grundsätzlich Rechnung getragen wird. | |
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Die SKG begrüsst die Vorlage im Grundsatz als Schritt in die richtige Richtung zur Durchsetzung der Lohngleichheit, fordert jedoch ergänzend zusätzliche griffige Massnahmen. |
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Die SKG begrüsst die Vorlage im Grundsatz als Schritt in die richtige Richtung zur Durchsetzung der Lohngleichheit, fordert jedoch ergänzend zusätzliche griffige Massnahmen. | |
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Das Schweizer Altersvorsorgesystem hat ein gutes Gedächtnis. Dies zeigt eine neue Studie des IDHEAP, die von der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) in Auftrag gegeben wurde. Aufgrund der Ergebnisse empfehlen die Gleichstellungsbeauftragten, dass alle erwerbstätigen Personen präzis, transparent und verständlich über ihre künftigen Altersleistungen informiert werden. Ausserdem regt die SKG Frauen und Männer an, darauf zu achten, während ihrer ganzen beruflichen Laufbahn das Minimum von durchschnittlich 70 Prozent Erwerbstätigkeit nicht zu unterschreiten. |
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Das Schweizer Altersvorsorgesystem hat ein gutes Gedächtnis. Dies zeigt eine neue Studie des IDHEAP, die von der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) in Auftrag gegeben wurde. Aufgrund der Ergebnisse empfehlen die Gleichstellungsbeauftragten, dass alle erwerbstätigen Personen präzis, transparent und verständlich über ihre künftigen Altersleistungen informiert werden. Ausserdem regt die SKG Frauen und Männer an, darauf zu achten, während ihrer ganzen beruflichen Laufbahn das Minimum von durchschnittlich 70 Prozent Erwerbstätigkeit nicht zu unterschreiten. Es gibt kaum ein europäisches Land, in dem Teilzeitarbeit so weit verbreitet ist wie in der Schweiz. Zurzeit gehen 60 Prozent der erwerbstätigen Frauen und 16 Prozent der erwerbstätigen Männer einer Teilzeitarbeit nach. Demnach ist Teilzeitarbeit ein typisches Merkmal weiblicher Erwerbsarbeit. Die Entscheidung, dank Teilzeitarbeit Erwerbstätigkeit mit Familien- und Haushaltsarbeit zu vereinbaren, hat Konsequenzen auf die finanzielle Lage vor und nach der Pensionierung. Bekanntlich sind viele Menschen in der Schweiz, namentlich Frauen, immer häufiger auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Was sind die Auswirkungen von Teilzeitarbeit auf die Altersvorsorgeleistungen? Welche Folgen haben eine Scheidung oder ein ungünstiges Pensionskassenreglement? Die SKG legt mit der Studie der Professoren Giuliano Bonoli (IDHEAP, Universität Lausanne) und Eric Crettaz (Hochschule für Soziale Arbeit, Genf) die Grundlage für ein breiteres Wissen und eine Diskussion über die Auswirkungen von Teilzeitarbeit auf die Altersvorsorgeleistungen. Aufgrund der Ergebnisse regt die SKG eine Reflexion an über die Zusammenhänge von Teilzeitarbeit und deren dauerhafte und starke Auswirkungen auf die Vorsorgeleistungen nach der Pensionierung. Es ist unumgänglich, dass vor allem Frauen wissen, in welchem Ausmass ihre Altersvorsorge betroffen ist, wenn sie über eine längere Zeit teilzeitlich erwerbstätig sind. Die SKG fordert eine umfassende, transparente und verständliche Information aller Erwerbstätigen über ihre zu erwartenden Altersvorsorgeleistungen. Weitere Empfehlungen richten sich an Frauen und Männer, aber auch an Politik und Wirtschaft. Die SKG weist Frauen und Männer besonders darauf hin, während ihrer ganzen beruflichen Laufbahn das Minimum von durchschnittlich 70 Prozent Erwerbstätigkeit nicht zu unterschreiten. Auskünfte erteilen: Silvia Hofmann, Präsidentin der SKG (deutsch) Tel. 081 257 35 71 oder 079 231 38 15 Silvia.Hofmann@stagl.gr.ch Nicole Baur, Vorstandsmitglied der SKG (französisch) Tel. 032 889 41 04 oder 079 735 02 15 Nicole.baur@ne.ch Marilena Fontaine, Vorstandsmitglied der SKG (italienisch) Tel. 091 814 43 08 oder 079 822 95 19 Marilena.Fontaine@ti.ch Studie + Zusammenfassung der Studie und Empfehlungen der SKG |
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Seit 15 Jahren werden unter www.gleichstellungsgesetz.ch Entscheide zu Diskriminie¬rungen im Erwerbsleben veröffentlicht. Die vom Europarat als «good practice« ausgezeich¬nete Datenbank enthält mittlerweile über 700 Fälle aus der deutschsprachigen Schweiz. Zum 20-Jahr-Jubiläum des Gleichstellungsgesetzes wurde die Website inhaltlich und technisch überarbeitet und erscheint in einem neuen Layout. |
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Seit 15 Jahren werden unter www.gleichstellungsgesetz.ch Entscheide zu Diskriminie¬rungen im Erwerbsleben veröffentlicht. Die vom Europarat als «good practice« ausgezeich¬nete Datenbank enthält mittlerweile über 700 Fälle aus der deutschsprachigen Schweiz. Zum 20-Jahr-Jubiläum des Gleichstellungsgesetzes wurde die Website inhaltlich und technisch überarbeitet und erscheint in einem neuen Layout. | |
![]() Zweiter Zusatzbericht zum Global Media Monitoring Project |
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Auch der zweite Schweizer Zusatzbericht zum Global Media Monitoring Project zeigt: Frauen sind in den Medien weiterhin stark untervertreten. Medienschaffende können dies ändern und so entscheidend zur tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter beitragen. |
![]() Zweiter Zusatzbericht zum Global Media Monitoring Project |
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Auch der zweite Schweizer Zusatzbericht zum Global Media Monitoring Project zeigt: Frauen sind in den Medien weiterhin stark untervertreten. Medienschaffende können dies ändern und so entscheidend zur tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter beitragen. http://whomakesthenews.org/gmmp/gmmp-reports/gmmp-2015-reports | |
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Immer mehr Unternehmen möchten ihren Mitarbeitenden die Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben ermöglichen. Doch was heisst das für den Firmenalltag? Im Rahmen des Projekts «Familienfreundliche Unternehmen im Kanton Luzern« der Fachstelle Gesellschaftsfragen Kanton Luzern sammelten 12 KMU konkrete Erfahrungen. In Portraits berichten die Betriebe was Sie zur teilnahme am Projekt bewegt hat, wo ihre Stärken liegen und von welchen Verbesserungsmassnahmen sie profitieren. |
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Immer mehr Unternehmen möchten ihren Mitarbeitenden die Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben ermöglichen. Doch was heisst das für den Firmenalltag? Im Rahmen des Projekts «Familienfreundliche Unternehmen im Kanton Luzern« der Fachstelle Gesellschaftsfragen Kanton Luzern sammelten 12 KMU konkrete Erfahrungen. In Portraits berichten die Betriebe was Sie zur teilnahme am Projekt bewegt hat, wo ihre Stärken liegen und von welchen Verbesserungsmassnahmen sie profitieren. |
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2mal 180 Grad Gender und Gleichstellung: Familie, Beruf, Politik, Wirtschaft, Recht, Gesellschaft. |
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2mal 180 Grad Gender und Gleichstellung: Familie, Beruf, Politik, Wirtschaft, Recht, Gesellschaft. Auf dieser Seite werden Informationen rund um die Themen Geschlechterrollen, Gleichstellung von Frauen und Männern, Chancengleichheit, Männer- / Frauendiskriminierung, Mädchen- / Bubenpower, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Häusliche Gewalt, Lohngleichheit, Diskriminierungen im Erwerbsleben, MigrantInnen etc. thematisiert. | |