"Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichwertigen Lohn für gleichwertige Arbeit." Was die schweizerische Bundesverfassung als Grundrecht in Art. 8 Abs.3 festhält, setzt die Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen im Kanton St.Gallen um.
Wir setzen uns für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in Beruf und Privatleben ein. Unser Ziel ist die konsequente Verwirklichung der Chancengleichheit. |
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